3. Spannungsfreiheit feststellen
Laut BG, wird die Regel am häufigsten missachtet und führt hierdurch zu den meisten Unfällen in der Elektrobranche.
Das feststellen der Spannungsfreiheit zählt zu den wichtigsten der fünf Sicherheitsregeln und sollte vor jeder Arbeit an elektrischen Anlagen durchgeführt werden.
Obwohl die ersten beiden Regeln " Freigeschalten " und "gegen Wiedereinschalten sichern" durchgeführt worden sind, ist es möglich das doch Spannung an dem betreffenden Anlagenteil oder der gesamten Anlage ansteht.
Einerseits könnte die falsche Sicherung ausgeschaltet worden sein, evtl. weil die Beschriftung im Sicherungskasten fehlerhaft ist, andererseits könnte Restspannung von Kondensatoren, Induktionsspannungen oder evtl. eine USV Anlage weiterhin Spannung liefern.
es gibt also viele Gründe warum weiterhin Spannung an der Anlage anliegt, obwohl diese doch "Freigeschaltet" worden ist.
Deswegen ist das feststellen der Spannungsfreiheit von größter Bedeutung für die eigene Sicherheit.
Wie stelle ich nun die Spannungsfreiheit fest?
Spannungsfreiheit feststellen“
• nur von Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesener Person
• nur mit dafür geeigneten Geräten oder Einrichtungen
• vor Beginn der Arbeit
• Spannungsprüfer vor der Benutzung kontrollieren
• Spannungsfreiheit allpolig feststellen
Hier gibt es einige Punkte zu beachten.
1. Die Spannungsfreiheit darf nur durch eine Elektrofachkraft (EFK) oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) festgestellt werden.
2. Es dürfen ausschließlich, geeignete Messgeräte und Einrichtungen genutzt werden.
3. Die Spannungsfreiheit ist immer vor beginn der Arbeiten festzustellen.
4. Vor der eigentlichen Prüfung, ist der Spannungsprüfer auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
5. Die Spannungsfreiheit ist "allpolig" festzustellen. Also an jedem Leiter.
Grundsätzlich werden Spannungsprüfer in die Kategorien
bis 1000V und über 1000V eingeteilt.
Hier soll es allerdings nur um Spannungen bis 1000V AC gehen.
Geeignete Messgeräte zum feststellen der Spannungsfreiheit, können zwar auch Einpolig sein, diese sind jedoch zumeist nur für eine Spannung bis 250V zugelassen. Der sehr weit verbreitete Phasenprüfer oder auch Lügenstift genannt, ist schon deswegen nicht zugelassen, weil dieser zumeist erst Spannungen ab 120V-250V erkennt. Da aber schon Spannungen über 50V / AC für den Menschen gefährlich sein können, würde dieser eine Spannung von 100V garnicht sicher erkennen können.
Ein geeignetes Messgerät zum feststellen der Spannung muss:
- Gefährliche Spannungen grösser 50VAC anzeigen.
- Die Spannungsanzeige muss ohne externe Energiequelle funktionieren (Batterien)
Es sollten immer zweipolige Spannungsprüfer benutzt werden. Bei einpoligen Spannungsprüfern kann die Anzeige beeinträchtigt sein durch:
• Induktion oder lnfluenz
• ungünstige Beleuchtungsverhältnisse,
• ungünstigen Standort (z. B. isolierende Fußbodenbeläge),
• nicht betriebsmäßig geerdete Wechselspannungsnetze.